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Zur Sicherung der Versorgung: RP erlaubt Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge

Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Zur Verordnung