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Wer darf öffnen, wer bleibt geschlossen?

Mit der vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus lockert Hessen ab Montag auch einige der bestehenden Schutzmaßnahmen für den Handel. Um den örtlichen Behörden die Anwendung zu erleichtern, haben Wirtschafts- und Sozialministerium ihre Auslegungshinweise aktualisiert. „Die Lockerung der Einschränkungen heißt nicht, dass die Bedrohung durch das Virus vorbei ist – im Gegenteil: Wenn wir jetzt leichtsinnig werden, gefährden wir unsere gemeinsamen Erfolge bei der Bekämpfung der Pandemie, die nur durch die Kontaktverbote und drastischen Maßnahmen erreicht werden konnten. Deshalb müssen wir bei jeder Lockerung mit äußerster Vorsicht und Augenmaß vorgehen“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir und Sozialminister Kai Klose. „Das Virus ist weiter da und kann eine zweite Ansteckungswelle auslösen, die zu einer wieder steigenden Zahl schwerer Erkrankungen und Todesfällen führt. Um die Ausbreitung des Virus weiter zu bremsen, müssen wir Menschenansammlungen mit ihrer großen Ansteckungsgefahr unbedingt vermeiden. Der Mindestabstand von 1,50 m zu anderen Personen ist unbedingt einzuhalten. Ob und wie weitere schrittweise Lockerungen nach dem 4. Mai möglich sind, entscheidet sich auch daran, ob die Bürgerinnen und Bürger sich auch weiterhin so gut an die Vorsichtsmaßnahmen halten wie in den letzten Wochen.

aktualisierte Auslegungshinweise zur Corona-Verordnung.