
Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungenzur Bekämpfung des Corona-Virus
Die Landesregierung hat am Sonntag Änderung der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bekannt gegeben.
Schließen müssen ab sofot: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe; medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
Näheres regelt die aktuelle Verordnung
Bei Fragen zur Verodnung wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt oder die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden.