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Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungenzur Bekämpfung des Corona-Virus

Die Landesregierung hat am Sonntag Änderung der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bekannt gegeben.

Schließen müssen ab sofot: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe; medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.

Näheres regelt die aktuelle Verordnung

Bei Fragen zur Verodnung wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt oder die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden.