Neues Förderprogramm: Verbundausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen

Die hessische Landesregierung hat ein neues Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufgelegt. Ziel des Programmes ist es, dem unter der Corona-Pandemie leidenden Ausbildungsmarkt neuen Schwung zu verleihen und innerhalb der Unternehmen zusätzliche Ausbildungsstellen zu schaffen. Diese Stellen sollen jungen Menschen, welche sich bis Ende September diesen oder nächsten Jahres erfolglos um eine Ausbildung beworben haben, eine neue Perspektive bieten und einen zeitnahen Ausbildungseinstieg ermöglichen.

Für teilnehmende Unternehmen bietet sich der Vorteil, dass diese im ersten Jahr wirtschaftlich von den Kosten der Ausbildung  entlastet werden. Zusätzlich tragen Ausbildungsbetriebe nicht mehr die alleinige Verantwortung für die Ausbildungspraxis, da beispielsweise Ausbildungsabschnitte, die im eigenen Betrieb nur schwer zu realisieren sind, gezielt an Verbundpartner übertragen werden können.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Ausbildungsbetriebe unter 250 Beschäftigte als Stammbetriebe, außer Landes- und Bundesbehörden
  • Bildungseinrichtungen, überbetriebliche Ausbildungsstätten, Wirtschaftsverbände und ausbildungsberechtigte Unternehmen als Verbundpartner von KMU-Stammbetrieben

Was wird gefördert?

  • Ausbildungsverhältnisse mit Auszubildenden, welche bis zum 01.10.2020 (Ausbildungsjahr 2020) bzw. 01.10.2021 (Ausbildungsjahr 2021) noch keinen Ausbildungsvertrag  abschließen konnten,
  • in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit unter 250 Beschäftigten,
  • welche in Kooperation mit Partnern in den Ausbildungsjahren 2020 oder 2021 als Verbundausbildungen begonnen werden.

Die Ausbildungsverbünde müssen aus mindestens zwei Partnern bestehen. Das Unternehmen, welches als Stammausbildungsbetrieb agiert (unter 250 Beschäftigte), wählt einen oder mehrere freiwillige Partner (z.B. andere Ausbildungsbetriebe, Bildungsträger oder sonstige Ausbildungsdienstleister) aus und plant ein vollwertiges erstes Ausbildungsjahr, welches anschließend von der zuständigen Stelle (Kammer) genehmigt werden muss. Mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit des ersten Jahres muss extern bei Partnern umgesetzt werden.

Woraus besteht die Förderung?

Die Förderung besteht aus

  • einer 100-prozentigen Erstattung der Ausbildungsvergütungen (ohne Sozialversicherungsanteile der Arbeitgeber) für das gesamte erste Jahr der Ausbildung
  • einer Förderung der Mehrausgaben von Verbundausbildungen durch einen Festbetrag von 68 € pro externem Ausbildungstag (34 € bei externen vollen Ausbildungstagen mit elearning)

 

 

Das Förderprogramm startet zum 01.10.2020, die Förderungen können elektronisch beim Regierungspräsidium Kassel beantragt werden.