Überbrückungshilfe III kann ab sofort beantragt werden
Die Überbrückungshilfen des Bundes im Rahmen der Corona-Krise wurden erneut verlängert und deutlich vereinfacht. Unternehmen (bis 750 Millionen € Jahresumsatz), Soloselbstständige, Freiberufler sowie gemeinnützige Organisationen und Unternehmen, die zwischen November 2020 und Juni 2021 Umsatzeinbußen von mindestens 30% verzeichnen mussten, erhalten Fixkostenzuschüsse.
Je nach Höhe des Umsatzeinbruches werden 40%, 60% oder 90% der Fixkosten erstattet – maximal jedoch 1,5 Millionen € (3 Millionen € bei Verbundunternehmen). Die Antragstellung erfolgt wie gehabt über prüfende Dritte.
Die Antragsfrist endet am 31. August 2021.
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