Ausbildungsplätze sichern: Erleichterte Voraussetzungen und Verlängerung der Fristen
Das Förderprogramm des Bundes unterstützt Ausbildungsbetriebe (KMU), die aufgrund der aktuellen Situation wirtschaftliche Schwierigkeiten haben, bei der Schaffung und Erhaltung von Ausbildungsplätzen, hilft Kurzarbeit für Auszubildende zu vermeiden und Übernahmen bei Insolvenzen zu fördern.
Z. B. erhalten Betriebe, die coronabedingte Umsatzrückgänge zu verzeichnen haben, Ausbildungsprämien in Höhe von 2.000 € pro Ausbildungsvertrag. Voraussetzung ist, dass sie für das Ausbildungsjahr 2020 ebenso viele Ausbildungsverträge abschließen wie im Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019.
Die Ausbildungsprämie plus mit einem Zuschuss von 3.000 € pro Vertrag greift, wenn zusätzliche Ausbildungsverträge abgeschlossen werden. Beide Prämien werden erst nach der erfolgreich abgeschlossenen Probezeit ausgezahlt.
75 % der Ausbildungsvergütung können Arbeitgeber beantragen, die trotz Kurzarbeit die Ausbildung regulär fortsetzen. Bis Juni 2021 wird die Förderung für jeden Monat gezahlt, in dem der Betrieb einen Arbeitsausfall von mind. 50 % hatte.
Ebenfalls bis Juni 2021 erhalten die Unternehmen eine einmalige Förderung von 3.000 €, die Auszubildende aus einem insolventen Betrieb übernehmen.
Ein Anspruch auf die Zahlung besteht nicht, Anträge können auch rückwirkend zu den verbesserten Konditionen bei der Agentur für Arbeit gestellt werden.