Bundesministerium beschleunigt Aufbau von Ladestationen mit weiteren 300 Mio. €
Ab dem 12. April 2021 bis Ende des Jahres können kleine und mittlere Unternehmen Förderanträge stellen. Insbesondere Unternehmen des Einzelhandels und des Hotel- und Gastgewerbes sowie kleine Stadtwerke und kommunale Gebietskörperschaften sind zur Antragstellung aufgerufen. Dabei werden bis zu 80 Prozent der Investitionskosten übernommen und im „Windhundverfahren“ bewilligt.
Gefördert wird:
- der Kauf von Normalladeinfrastruktur (AC und DC) (3,7 kW bis 22 kW) mit bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 4.000 € pro Ladepunkt,
- der Kauf von Schnellladeinfrastruktur (DC) von 22 kW bis max. 50 kW bis zu 80 % der Gesamtkosten, max. 16.000 € pro Ladepunkt,
- der Anschluss an Niederspannung inkl. Installations- und Aufbaukosten in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 10.000 € Förderung pro Standort,
- der Anschluss an Mittelspannung in Höhe von 80 % der Gesamtkosten, max. 100.000 € Förderung pro Standort
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