
Gaststätten können ab 08.02.23 wieder Fördergelder beantragen
Stärkung der Gastronomie im ländlichen Raum
Gaststättenbetriebe im ländlichen Raum können ab dem 8. Februar 2023 Fördergelder für Investitionen ab 15.000 € beantragen.
Konditionen:
– Mindestinvestition 15.000 €
– Förderung 45 % bis maximal 200.000 € Zuschuss
Gefördert werden:
- Planungskosten nach der aktuellen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ohne Leistungsphase 9,
- Gebühren (z.B. Baugenehmigung),
- Handwerkerarbeiten für bauliche Investitionen,
- neue Investitionsgüter (Ausstattung und Einrichtung) im Einzelwert über 410 Euro netto,
- neue Fahrzeuge mit unmittelbarem Dienstleistungsbezug (z. B. Catering, Wareneinkauf),
- historische Baumaterialien, sofern die Angemessenheit der Ausgaben durch eine fachkundige Stelle (z.B. Handwerk, Denkmalpflege, Architekten) bestätigt wird.
Die Anträge müssen im Zeitraum vom 08.02.2023 bis 22.03.2023 bei der WI-Bank gestellt werden. Ein weiterer Förderaufruf folgt im Juni.
Die Antragstellung erfolgt elektronisch über das Kundenportal der WIBank. Alle benötigten Unterlagen sowie ausführliche Informationen zum Programm und zur Antragstellung sind auf der Homepage der WIBank veröffentlicht.
25.01.2023
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