Neuer Förderaufruf gestartet – Ladeinfrastruktur für hessische Unternehmen und Kommunen
Das hessische Wirtschaftsministerium stellt sieben Millionen Euro bereit, um den Aufbau von Ladeinfrastruktur bei hessischen Arbeitgebern und im öffentlichen Raum zu fördern.
Ziel ist es, eine flächendeckende Verbesserung der Ladeinfrastruktur zu erzeugen. Dies soll dazu beitragen, Hemmschwellen bezüglich der Beschaffung von Elektrofahrzeugen abzubauen und gleichzeitig den Nutzerinnen und Nutzern attraktive Alternativen zum Laden am Wohnsitz ermöglichen.
Was wird genau gefördert?
Gefördert wird die Errichtung von Ladeinfrastruktur
- bei hessischen Unternehmen und sonstigen juristischen Personen mit Parkplätzen auf dem eigenen Betriebsgelände,
- auf öffentlich zugänglichen Parkflächen (z.B. Kundenparkplätze des Groß- und Einzelhandels, Parkhäuser, Tiefgaragen, Autohöfe, Raststätten, Tankstellen sowie an Plätzen mit hohem Verkehrsaufkommen und Verkehrsachsen),
- auf Parkflächen hessischer Sehenswürdigkeiten und touristischer Ausflugsziele.
Wie kann ich meine Chancen auf Bewilligung des Antrages steigern?
Besonders berücksichtigt werden Anträge, die eines oder mehrere der folgenden Kriterien erfüllen:
- hohe Nutzungsfrequenz der Ladeinfrastruktur,
- Standortabdeckung durch Schließen von Lücken in der regionalen Versorgung,
- erstmalige Investition in Ladeinfrastruktur,
- effiziente Nutzung : Implementierung eines intelligenten Lastmanagementsystems und Anbindung an die Energienetze, Nutzung erneuerbarer Energien, Maßnahmen für einfachen Zugang und Bedienbarkeit; bei Parkplätzen im öffentlichen Raum: Auffindbarkeit, Leitsystem, Bodenmarkierung, Beschilderung, Beleuchtung, Reservierung und ggf. Ladeautomatik.
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen aller Größen mit Sitz oder Betriebsstätte in Hessen,
- sonstige juristische Personen, die in Hessen Mitarbeiterparkplätze oder öffentlich zugängliche Flächen für Ladeinfrastruktur entwickeln,
- Kommunen und kommunale Unternehmen mit einem attraktiven Ladeinfrastruktur-Konzept für besonders frequentierte Verkehrsachsen und Stellen im öffentlichen Raum. Voraussetzung hierfür ist die Errichtung von mindestens 6 AC-Normalladepunkten oder mindestens 4 DC-Schnellladepunkten.
Wer ist nicht antragsberechtigt?
- Einrichtungen, bei denen E-Mobilität wesentlicher Bestandteil der regulären Geschäftstätigkeit ist oder/und eine vertragliche Verpflichtung bzw. Branchen-Selbstverpflichtungen bestehen, Ladeinfrastruktur vorzuhalten (z.B. Autohandelsgruppen und Autohändler, Leasinggesellschaften),
- Einrichtungen, deren Vorhaben die Schwelle von insgesamt 10.000 Euro Gesamtausgaben unterschreiten bzw. die Schwelle von 300.000 Euro überschreiten.
Wie sehen die Förderkonditionen im Detail aus?
- Gefördert werden projektbezogene Ausgaben für den Aufbau von Ladeinfrastruktur in Höhe von bis zu 40% der Investitionskosten. Förderfähig sind sowohl Normal- als auch Schnellladesäulen und Wallboxen.
Neben der Ladeinfrastruktur werden auch die folgenden Ausgaben für den Anschluss an das Stromnetz mit bis zu 40% gefördert:
- Ausgaben für den elektrischen Anschluss (Planung und Installation): Legen von Stromleitungen, Ertüchtigung und Verstärkung vorhandener Anschlussleitungen, Anpassung der Stromverteilung, Implementieren von Schutzvorrichtungen, Verkabelung, Lastmanagementsysteme
- Tiefbau-/Erdarbeiten
- Beschilderung und Markierungen
- Anmeldung der Ladeinfrastruktur bei den zuständigen Stellen.
Was gilt es sonst noch zu beachten?
- Pro Ladestandort können für die Anschlusskosten und Erdarbeiten maximal 25.000 Euro zuwendungsfähige Ausgaben angesetzt werden (ein Ladestandort bezeichnet einen Ort, an dem eine oder mehrere Ladevorrichtungen errichtet und über dieselbe Stromzuleitung versorgt werden).
- Die Gesamtausgaben sind auf maximal 300.000 Euro pro Antragsteller begrenzt.
- Gefördert werden nur Vorhaben mit Gesamtausgaben von mindestens 10.000 Euro (entspricht dann einer Fördersumme von 4.000 Euro).
- Die nötige Kofinanzierung der Gesamtausgaben ist mit Eigenanteilen zu tragen.
Der Antrag muss fristgerecht, bis spätestens 30. April 2021, beim Projektträger, der HA Hessen Agentur GmbH eingegangen sein. Die Vorhaben sind bis zum 31. Oktober 2022 umzusetzen. Das einstufige Antragsverfahren erfolgt elektronisch unter www.innovationsfoerderung-hessen.de/foerderportal. Der Antrag muss zudem ausgedruckt und mit Originalunterschrift versehen an die nachstehende Adresse versendet werden:
HA Hessen Agentur GmbH
Innovationsförderung Hessen
Stichwort „Ladeinfrastruktur“
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden
Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Hessen Agentur.