Kleinbeihilfe als Corona-Soforthilfe für Gastronomiebetriebe durch das Land Hessen

Aktuell hat das Land Hessen ein neues Förderprogramm speziell für die von den Folgen der Corona-Pandemie stark betroffenen Gastronomie-Betriebe aufgelegt. Das Programm zielt ab auf die Anschaffung von materiellen Wirtschaftsgütern (beispielsweise Kühlschränke, Spülmaschinen etc.), da davon ausgegangen wird, dass im Zuge der gegenwärtigen Krise die Liquidität der Unternehmen abgenommen hat und Eigenmittel für die Anschaffung oben genannter Güter anderweitig aufgebraucht werden mussten. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 € ab einem Investitionsvolumen von 2.000 €.

WICHTIG: Die Antragstellung öffnet am heutigen Montag, den 23. November um 09.00 Uhr und läuft zunächst bis einschließlich Donnerstag, den 26. November. Ein weiterer Aufruf ist für das nächste Frühjahr 2021 geplant. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss fristgerecht an die Mailadresse der WIBank gesendet werden (gastronomie@wibank.de). 

Zum Antragsformular

Weitere Informationen können Sie nachfolgendem Dokument entnehmen:

Richtlinie des Landes Hessen zur Gewährung einer Kleinbeihilfe als Corona-Soforthilfe für Gastronomiebetriebe