Kredithöchstbeträge des KfW-Sonderprogramms werden angehoben

Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zum 1. April 2021 die Kreditobergrenzen.

Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig

  • für Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten 1,8 Mio. € (bisher 800.000 €),
  • für Unternehmen mit über zehn bis 50 Beschäftigten 1,125 Mio. € (bisher 500.000 €),
  • für Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten 675.000 € (bisher 300.000 €).

Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.

Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wird die Kreditobergrenze von bisher 800.000 € auf 1,8 Mio. € erhöht.

 Die Maßnahmen werden von der KfW zum 1. April 2021 umgesetzt.

Weitere Informationen: KfW