Hessischer Landespreis für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen
Die Hessische Landesregierung würdigt mit diesem Preis hessische Betriebe und Unternehmen, die sich beispielhaft für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen engagieren und somit dazu beitragen, schwerbehinderte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern.
Bewerben bzw. vorschlagen können sich Arbeitgeber/-innen der Privatwirtschaft aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- oder Nebensitz in Hessen, die:
- ihre Beschäftigungspflicht erfüllen oder
- nicht der Beschäftigungspflicht unterliegen, aber trotzdem schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen sind Inklusionsunternehmen nach § 215 SGB IX; Werkstätten für behinderte Menschen, Kirchen und andere
Glaubensgemeinschaften, Politische Parteien, Gewerkschaften sowie Betriebe, die überwiegend in deren Trägerschaft stehen und nicht vorsteuerabzugsfähig sind.
Vorschläge und Bewerbungen können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingereicht werden.
Die drei Preisträger erhalten neben einem Geldpreis in Höhe von 3.000 € eine Anerkennungsurkunde und die Berechtigung, sich öffentlich für drei Jahre auf den Preis zu berufen.
Weitere Informationen finden Sie unter
Hessischer Landespreis