
Vorschläge und Bewerbungen für den Hessischen Landespreis
Der Hessische Landespreis wird wird seit 2006 für die beispielhafte Beschäftigung und Integration schwerbehinderter Menschen jährlich an drei hessische Unternehmen vergeben.
Die Hessische Landesregierung würdigt mit diesem Preis hessische Betriebe und Unternehmen, die sich beispielhaft für die Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen engagieren und somit dazu beitragen, schwerbehinderte Menschen in das Arbeitsleben einzugliedern. Anhand dieser positiven Beispiele soll der Landespreis eine Signalwirkung auf das Einstellungsverhalten weiterer Unternehmen ausüben.
Teilnahmebedingungen
Bewerben können sich Arbeitgeber/innen der Privatwirtschaft aus allen Wirtschaftsbereichen mit Haupt- oder Nebensitz in Hessen, die:
– ihre Beschäftigungspflicht erfüllen oder
– nicht der Beschäftigungspflicht unterliegen, aber trotzdem schwerbehinderte Menschen beschäftigen.
Bewertungsmaßstäbe
Für die Beurteilung der Vergabe des Preises werden insbesondere nachstehende Maßstäbe herangezogen:
– Erfolgsbeispiele bei der Schaffung und/oder Besetzung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen mit schwerbehinderten Menschen
– Vorliegen einer Unternehmensphilosophie mit Aussagen zur Inklusion schwerbehinderter Menschen im Arbeitsleben und damit verbundene
– vorzeigbare Eingliederungsbeispiele, die die Integrations- bzw. Inklusionspolitik des Unternehmens im Sinne einer Vorbildfunktion verdeutlichen.
– Erfolgsbeispiele bei der Weiterbeschäftigung leistungsgewandelter Beschäftigter
– Vorliegen von innovativen Ansätzen zur nachhaltigen Verbesserung der Arbeitssituation schwerbehinderter Menschen im Unternehmen, auch in Zusammenarbeit mit den Trägern der Arbeitsvermittlung und dem Integrationsamt
– Vorliegen innerbetrieblicher Konzepte und Maßnahmen zum Abbau von Barrieren und zur Förderung der Beschäftigung schwerbehinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (z. B. Aktions-/Maßnahmeplan)
Vorschläge und Bewerbungen
für den Hessischen Landespreis können bis zum 30. Juni eines jeden Jahres beim Hessischen Ministerium für Soziales und Integration eingereicht werden.
Die Preisträger erhalten neben einem Geldpreis in Höhe von 3.000 € eine Anerkennungsurkunde und die Berechtigung, sich öffentlich z. B. in Kundenmitteilungen und Werbemaßnahmen für drei Jahre auf den
Preis zu berufen.
Nähere Informationen zur Bewerbung (auch online möglich):
https://soziales.hessen.de/