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BMDV fördert den Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt mit einem neuen Förderprogramm Unternehmen beim Aufbau von Schnellladeinfrastruktur für Pkw und Lkw. Es richtet sich vor allem an Handwerks- und Gewerbebetriebe sowie Flottenanwender (wie z.B. Transport- und Logistikunternehmen, Paketdienste, Mietwagen- und Carsharing-Anbieter sowie Pflegedienste). Neben Ladepunkten für Pkw sind erstmals in einem größeren Rahmen auch Ladepunkte speziell für Lkw förderfähig. Für den Aufruf steht ein Fördervorlumen von bis zu 400 Millionen Euro zur Verfügung.

Was wird gefördert?
Förderfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation ausschließlich nicht öffentlich zugänglicher, fabrikneuer Schnellladepunkte inkl. dem dafür notwendigen Netzanschluss auf den ausschließlich betrieblich selbst genutzten Flächen innerhalb Deutschlands. Die Schnelladepunkte müssen eine Nennladeleistung von mindestens 50kW und mehr besitzen. Das Laden mit Gleichstrom (DC) ist Voraussetzung.

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung. Dies umfasst Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Großunternehmen (GU).

Wie wird gefördert?

Die ansetzbaren Ausgaben pro Ladepunkt hängen von dessen DC-Nennladeleistung ab. Es können pro Antrag beliebig viele Ladepunkte beantragt werden, die förderfähigen Gesamtausgaben sind auf 5 Mio. € begrenzt.

 

Weitere Informationen und die Antragstellung finden Sie hier.

21.09.2023