
Förderung von Ladeinfrastruktur für Unternehmen und Kommunen
Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) fördert künftig den Aufbau von Ladeinfrastruktur an Mitarbeiterparkplätzen, für Elektrofahrzeuge betrieblicher oder kommunaler Flotten sowie für Dienstfahrzeuge. Die neue Förderrichtlinie „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“ wurde in dieser Woche veröffentlicht. Damit ergänzt das BMVI die Elektromobilitätsförderung um einen wichtigen Baustein.
Das Wichtigste in Kürze: Unternehmen
- Zuschuss von bis zu 900 € pro Ladepunkt.
- Für den Kauf und die Installation von Ladestationen, welche nicht öffentlich zugänglich sind.
- Zum Aufladen von Firmenfahrzeugen und Privatfahrzeugen von Beschäftigten.
- Für Unternehmen und kommunale Unternehmen, Einzelunternehmer, freiberuflich Tätige, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Kammern, Verbände) sowie gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen.
Alle Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.kfw.de/441
Das Wichtigste in Kürze: Kommunen
- Zuschuss von bis zu 900 € pro Ladepunkt.
- Für Ladestationen an Stellplätzen ohne öffentlichen Zugang.
- Mindestzuschussbetrag 9.000 €, Mindestzahl 10 Ladepunkte.
- Für Kommunen und Landkreise, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände.
Alle Informationen zum Programm sowie die Möglichkeit zur Antragstellung finden Sie auf Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unter www.kfw.de/439
26.11.2021
Die Wirtschaftsförderung hilft Ihnen gern bei der Auswahl des für Sie richtigen Förderprogramms – bitte sprechen Sie uns an!!