Förderung für Gaststätten im ländlichen Raum – ab September beantragbar
Die Gastronomie ist eine der Branchen, welche am meisten unter der Bekämpfung der Corona-Pandemie und der Zeit des Lockdowns leiden musste. Um Restaurants, Kneipen und Bars im ländlichen Raum eine Perspektive zu bieten und Investitionen in die Gaststätten zu ermöglichen, stellt das Land Hessen in einem Sonderprogramm in den kommenden Jahren rund 10 Millionen Euro bereit.
Gefördert werden Investitionen und Anschaffungen ab 15.000 Euro, die maximale Fördersumme liegt bei 200.000 Euro. Der Fördersatz liegt bei 45%. Antragsberechtigt sind alle Betriebe im ländlichen Raum (künftig auch in Ortsteilen bis max. 3000 Einwohner*innen) mit bis zu 49 Angestellten.
Die zu fördernden Vorhaben können laut Umweltstaatssekretär Oliver Conz reichen „von der Gastraumrenovierung über den Bau einer neuen Außenterasse oder die Modernisierung der Küche bis zur Anschaffung moderner digitaler Technik“.
Für die Antragstellung sollen bis Ende 2023 in regelmäßigen Abständen rund vierwöchige Zeitfenster definiert werden, in denen ein Antrag bei der WIBank digital gestellt werden kann. Weitere Informationen folgen in Kürze.
27.07.2021