Land Hessen fördert Digitalisierung in der Landwirtschaft –
Antragstellung ab dem 1. Febr. 2021 möglich

Ziel der Förderung des Landes Hessen ist, die Landwirtschaft an der Entwicklung der Digitalisierung teilhaben zu lassen, um insbesondere die Umweltverträglichkeit zu verbessern, das Tierwohl zu steigern, das Management zu verbessern und die Wettbewerbsfähigkeit zu heben.

Folgende Gegenstände/Leistungen werden gefördert:

  • Erwerb/Installation von Agrarsoftwareprodukten
  • Einsatz von Sensortechnologie zur organischen und mineralischen Düngung
  • Digitale Hack- und Pflanzenschutztechnik zur Reduzierung des Pflanzenschutzmitteleinsatzes
  • Digitale Systeme zur Überwachung des Gesundheitszustandes von Nutztieren und zur Verbesserung des Tierwohls
  • Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsprozessen sowie zu digitalen Produkten/Dienstleistungen

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen der Landwirtschaft (einschl. Garten- und Weinbau)
  • Unternehmen, die einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften und unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgen
  • Rechtsfähige Zusammenschlüsse von landwirtschaftlichen Unternehmen
  • Maschinenringe sowie Wasser- und Bodenverbände, sofern sie landwirtschaftliche Tätigkeiten wahrnehmen bzw. Dienstl. für die Landwirtschaft erbringen
  • Die Zuwendungsempfänger müssen ihren Unternehmenssitz in Hessen haben und das geförderte Vorhaben muss in Hessen durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

  • Die Förderhöhe unterscheidet sich nach Fördergegenstand. Gefördert werden Nettoinvestitionskosten (Investitionskosten abzügl. MwSt., Skonto oder Preisnachlässen).

 

Förderanträge können ab dem 1. Febr. 2021 ausschließlich online über das Agrarportal Hessen gestellt werden.

Weitere Informationen:
RP Gießen