Umstellung der im Gesundheits- und Sozialwesen eingesetzten Fahrzeugflotten auf E-Fahrzeuge

Die Bundesregierung fördert durch das Corona-Konjunkturprogramm die Beschaffung (Kauf) rein batterieelektrischer Nutzfahrzeuge (keine Hybridfahrzeuge) im Gesundheits- und Sozialwesen.

Zuwendungsfähig sind:

  • die gegenüber vergleichbaren Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor durch den Elektroantrieb entstehenden Investitionsmehrausgaben
  • Ausgaben für die Beschaffung der notwendigen Ladeinfrastruktur (nur in Verbindung mit dem Kauf von Fahrzeugen)

Zuwendungsvoraussetzung ist die überwiegende betriebliche/berufliche Nutzung der Fahrzeuge (über 50 %).

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Förderfähige Ausgaben:
– Beschaffung des batterieelektrischen Fahrzeuges: pauschal 10.000 €
– einer Wallbox (AC) bis 22 kW: pauschal 1.500 €
– einer Ladesäule (AC) bis 22 kW: pauschal 2.500 €.
Eine Förderung von Schnellladeinfrastruktur im Rahmen der De-minimis Beihilfe ist nicht möglich.
Für die erste Förderrunde können Anträge bis zum Stichtag 31. Dezember 2020 eingereicht werden.

Förderrichtlinie und Infos zum Antragsverfahren