
Ergänzungen zur vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus
Die Landesregierung hat am Freitag die Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus konkretisiert.
Von den Schließungen sind derzeit nicht betroffen:
Lebensmitteleinzelhandel, den Futtermittelhandel, Wochenmärkte, Direktverkauf vom Lebensmittelerzeuger, Reformhäuser, Feinkostgeschäfte, Geschäfte des Lebensmittelhandwerks,Getränkemärkte, Banken und Sparkassen, Abhol-und Lieferdienste, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäuser, Poststellen, Waschsalons, Tankstellen und Tankstellenshops, Reinigungen, Kioske, Tabak-und E-Zigarettenläden, Frisöre, den Zeitungsverkauf, Blumenlädensowie für Bau-, Gartenbau-und Tierbedarfsmärkte. Die Beschränkungen nach Abs. 1 gelten auch nicht für den Großhandel und den Online-Handel.
Eine Öffnung der Einrichtungen erfolgt unter Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts zur Hygiene, der Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen. Es ist sicher zu stellen, dass ein Abstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten werden kann, sofern keine geeigneten Trennvorrichtungen vorhanden sind.
Näheres regelt die aktuelle Verordnung
Bei Fragen zur Verodnung wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt oder die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden.