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Eck­punk­te ``Über­brückungs­hil­fe für klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Un­ter­neh­men, die ih­ren Ge­schäfts­be­trieb im Zu­ge der Co­ro­na-Kri­se ganz oder zu we­sent­li­chen Tei­len ein­stel­len müs­sen``

Das Bundeskabinett hat Eckpunkte für ein Bundesprogramm „Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Krise ganz oder zu wesentlichen Teilen einstellen müssen“ beschlossen.

Die Antragstellung soll über die Bundesländer erfolgen.

Wir Informieren Sie über unseren Newsletter, sobald eine Antragstellung möglich ist.

Zum Eckpunktepapier der Überbrückungshilfe