
„Digital jetzt“ – Investitionsförderung für kleine und mittelständische Betriebe
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat ein Investitionsförderprogramm für kleine und mittelständische Betriebe aufgelegt: Ziel der Förderung ist, insbesondere kleine und mittelständische Betriebe bei der Digitalisierung zu unterstützen, um sie langfristig wettbewerbsfähig und zukunftsfest zu machen, sowie zu der Qualifizierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beizutragen.
Wer ist antragsberechtigt?
Mittelständische Unternehmen
- aus allen Branchen (inklusive Handwerksbetriebe und freie Berufe)
- mit 3 bis 499 Beschäftigten
die entsprechende Digitalisierungsvorhaben planen.
Was wird gefördert?
Fördermodul 1: „Investition in digitale Technologien“
Hierzu gehören insbesondere Hard- und Software, welche die interne und externe Vernetzung der Unternehmen fördern, z.B. unter folgenden Aspekten: Datengetriebene Geschäftsmodelle, Künstliche Intelligenz (KI), Cloud-Anwendungen, Big Data, Sensorik, 3D-Druck sowie IT-Sicherheit und Datenschutz.
Fördermodul 2: „Investition in die Qualifizierung der Mitarbeitenden“
Gefördert werden Investitionen, die die Qualifizierung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Unternehmens verbessern – insbesondere bei der Erarbeitung und Umsetzung einer digitalen Strategie im Unternehmen sowie bei IT-Sicherheit und Datenschutz, aber auch ganz grundsätzlich zu digitalem Arbeiten und den nötigen Basiskompetenzen.
Unternehmen können in einem oder in beiden Modulen eine Förderung beantragen.
Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt, der nicht zurückgezahlt werden muss. Die Unternehmen haben in der Regel 12 Monate Zeit, ihr gefördertes Digitalisierungsprojekt umzusetzen.
- maximale Fördersumme 50.000 Euro pro Unternehmen
- bei Investitionen von Wertschöpfungsketten und/oder -netzwerken bis zu 100.000 Euro pro Unternehmen
- minimale Fördersumme 17.000 Euro in Modul 1 und 3.000 Euro in Modul 2
- Förderquote je nach Mitarbeiterzahl zwischen 40 % und 50 % der förderfähigen Kosten. Im Werra-Meißner-Kreis sogar bis max. 70%.
Wo muss der Antrag gestellt werden?
Die Anträge können ab dem 7. September 2020 auf der Online-Plattform https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Dossier/digital-jetzt.html gestellt werden.
Welche Voraussetzungen müssen Antragssteller beachten?
Das Unternehmen muss durch die Beantwortung gezielter Fragestellungen im Förderantrag einen Digitalisierungsplan darlegen.
Hilfestellung bei der Erstellung des Digitalisierungsplanes können Unternehmen durch eine geförderte Beratung über das Programm „go-digital“ erhalten. Somit kann ein Unternehmen zunächst die geförderte Beratung beantragen und anschließend kann die geplante Investition im Bereich der Hard- und Software sowie der Qualifizierung der Mitarbeitenden über „Digital Jetzt“ bezuschusst werden.
Die Bewilligung der Anträge bei „Digital Jetzt“ und „go-digital“ richtet sich nach den in den jeweiligen Förderrichtlinien beschriebenen Voraussetzungen und Bedingungen.
Weitere Informationen:
Wichtige Fragen und Antworten rund um die Förderung mit „Digital Jetzt“
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