Die Corona-Novemberhilfe kann ab sofort beantragt werden
Anträge können ab sofort über die bundeseinheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe gestellt werden . Der Antrag muss elektronisch durch einen Steuerberatenden, Wirtschaftsprüfenden, vereidigten Buchprüfenden, Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin gestellt werden (sogenannte prüfende Dritte).
Soloselbständige sind bis zu einem Förderhöchstsatz von 5.000 Euro unter besonderen Identifizierungspflichten direkt antragsberechtigt, sofern sie bisher noch keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben. Als Voraussetzung hierfür benötigen sie ein ELSTER-Zertifikat.
Informationen zur Erstellung eines Benutzerkontos für ELSTER und zur Zertifikatsdatei finden Sie auf dem ELSTER-Portal.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Überbrückungshilfe für Unternehmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.