Corona-Virus
#

Steu­er­li­che Maß­nah­men zur Be­rück­sich­ti­gung der Aus­wir­kun­gen des Co­ro­na­vi­rus (CO­VID-19/SARS-CoV-2)

Das BMF hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder Regelungen erlassen, die für die von den Folgen der Corona-Krise betroffenen Steuerpflichtigen steuerliche Erleichterungen vorsehen. Von besonderer Bedeutung ist die Möglichkeit, Steuerforderungen zinslos zu stunden.

BMF-Schrei­ben

Corona-Virus
#

Zur Sicherung der Versorgung: RP erlaubt Arbeit an Sonn- und Feiertagen zur Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorge

Ausnahmebewilligung zur Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen und für Abweichungen von bestimmten Beschränkungen des Arbeitszeitgesetzes aus Anlass der Ausbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in Deutschland gemäß § 15 Abs. 2 Arbeitszeitgesetz (ArbZG).

Zur Verordnung

Corona-Virus
#

Zulassungsstellen im Werra-Meißner-Kreis

 18. März 2020:

Die Zulassungsstelle des Werra-Meißner-Kreises in Witzenhausen ist ab sofort komplett geschlossen. Am Standort Eschwege sind nur noch Zulassungen über Zulassungsdienste und Autohäuser möglich. Diese können nur nach Dringlichkeit abgearbeitet werden. Hierzu ist im Vorfeld dringend eine telefonische Terminvereinbarung unter der Rufnummer 05651 302-3500
notwendig. Führerscheine können nur noch in Eschwege nach vorheriger telefonischer Absprache unter der Rufnummer 05651 302-3353 in eingeschränktem Umfange beantragt und ausgegeben werden.

Corona-Virus
#

Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus

Die Landesregierung hat am Dienstag die von der Bundesregierung und den Regierungschefs der Länder vereinbarten Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus präzisiert und mit einer Verordnung umgesetzt. Diese weiteren Maßnahmen sollen dazu dienen, die sozialen Kontakte der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren und die Ausbreitung des Corona-Virus zu verlangsamen. Die Gesundheit der Menschen zu schützen, ist dabei das oberste Gebot. Geschlossen werden aus diesem Grund ab Mittwoch beispielsweise Bars, Diskotheken, Theater und Museen sowie Sportanlagen, Fitnessstudios und Spielplätze.

Lebensmittelgeschäfte, Getränkemärkte, Wochenmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Abhol- und Lieferdienste, Poststellen, Banken und Sparkassen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte bleiben geöffnet.

Näheres regelt die aktuelle Verordnung