Corona-Virus

Kleinbeihilfe als Corona-Soforthilfe für Gastronomiebetriebe durch das Land Hessen

Aktuell hat das Land Hessen ein neues Förderprogramm speziell für die von den Folgen der Corona-Pandemie stark betroffenen Gastronomie-Betriebe aufgelegt. Das Programm zielt ab auf die Anschaffung von materiellen Wirtschaftsgütern (beispielsweise Kühlschränke, Spülmaschinen etc.), da davon ausgegangen wird, dass im Zuge der gegenwärtigen Krise die Liquidität der Unternehmen abgenommen hat und Eigenmittel für die Anschaffung oben genannter Güter anderweitig aufgebraucht werden mussten. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 € ab einem Investitionsvolumen von 2.000 €.

WICHTIG: Die Antragstellung öffnet am heutigen Montag, den 23. November um 09.00 Uhr und läuft zunächst bis einschließlich Donnerstag, den 26. November. Ein weiterer Aufruf ist für das nächste Frühjahr 2021 geplant. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss fristgerecht an die Mailadresse der WIBank gesendet werden (gastronomie@wibank.de). 

Zum Antragsformular

Weitere Informationen können Sie nachfolgendem Dokument entnehmen:

Richtlinie des Landes Hessen zur Gewährung einer Kleinbeihilfe als Corona-Soforthilfe für Gastronomiebetriebe

Ausbildung zum Gesundheitslotsen im Betrieb – 2021

Das Thema Gesundheit betrifft nicht nur jeden Menschen gleichermaßen. Gesunde, motivierte und glückliche Mitarbeiter gelten auch innerhalb der Unternehmen mittlerweile als bedeutender Faktor für Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität.

Die Ausbildung Gesundheitslotsen im Betrieb ist ein Kooperationsprojekt der Evangelischen Kirche Kurhessen-Waldeck, dem Netzwerk „Mehr betriebliche Gesundheit Nordhessen“ und dem Regionalmanagement Nordhessen. Es richtet sich insbesondere an kleine und mittelständische Unternehmen, welche zwar um die Bedeutung des Themas wissen, jedoch aufgrund begrenzter Kapazitäten und Ressourcen beim Aufbau eines betrieblichen Gesundheitsmanagements oftmals an ihre Grenzen stoßen.

Wer sind betriebliche Gesundheitslotsen und was machen sie?

Betriebliche Gesunsheitslotsen sind Multiplikatorinnen und Multiplikatoren für gesundheitsfördernde Lebens- und Arbeitsweisen. Sie sind kollegiale Ansprechpartner und Begleiter, die über gesundheitsrelevante Informationen verfügen. Gesundheitslotsen unterstützen vor Ort, sprechen an, hören zu, motivieren und mobilisieren ihre Kolleginnen und Kollegen im Hinblick auf deren Gesundheit. Bei Bedarf verweisen sie an kompetente inner- und außerbetriebliche Anlaufstellen.  Die Aufgaben werden neben der Haupttätigkeit im Unternehmen wahrgenommen.

Wie läuft die Ausbildung ab?

Die Ausbildung gliedert sich in vier Module. Die Module beginnen jeweils freitags um 09.00 Uhr und enden samstags um 13.30 Uhr. Veranstaltungsort ist die „Evangelische Akademie Hofgeismar“. Eine Übernachtung von Freitag auf Samstag ist inbegriffen.

Modul 1: Die Aufgaben des Gesundheitslotsen in der betrieblichen Gesundheitsförderung

  • Was bedeutet Gesundheit?
  • Gesundheitsförderung als Aufgabe von Beschäftigten und Betrieb
  • Bausteine und Vorgehensweisen der betrieblichen Gesundheitsförderung
  • Rollen, Aufgaben, Handlungsmöglichkeiten und Grenzen der Gesundheitslotsen

Das Modul findet statt am 26.03. / 27.03.2021

Modul 2: Psychosoziale Kompetenz – Gesunde Bewegung

  • Was macht psychosoziale Kompetenz aus?
  • Psychische Belastungen im Betrieb
  • Selbst- und Fremdwahrnehmung
  • Informationen über psychische Krankheiten
  • Grundlagen gesunder Bewegung

Das Modul findet statt am 16.07. / 17.07.2021

Modul 3: Gelingende Kommunikation, gesunde Ernährung, Stressbewältigung und Suchtprävention

  • Kommunikation und Gesprächsführung
  • Grundlagen gesunder Ernährung
  • Stressabbau und Entspannung
  • Suchtprävention

Das Modul findet statt am 10.09. / 11.09.2021

Modul 4: Die ersten Schritte als Gesundheitslotse

  • Einbindung im Betrieb
  • Regionale Netzwerke
  • Kommunikation im Betrieb
  • Konkretisierung der Aufgaben als betrieblicher Gesundheitslotse

Das Modul findet statt am 26.11. / 27.11.2021

Was kostet die Ausbildung?

Die Teilnahmegebühren betragen 2.900,00 € zzgl. MwSt. inkl. Verpflegung und Übernachtung. Die Kosten werden mit 2.000,00 € durch die teilnehmenden Krankenkassen gefördert.

Welche Krankenkassen nehmen teil?

  • Barmer
  • BKK Herkules
  • BKK Wirtschaft und Finanzen
  • BKK Werra-Meißner
  • Continentale Betriebskrankenkasse

 

Weitere Informationen erhalten Sie unter https://www.nordhessen-gesundheit.de/die-projekte/gesundheitslotsen-im-betrieb/

Kurzarbeit: Ist die Anzeige vom Frühjahr noch gültig?

Betriebe sollten prüfen, ob sie Kurzarbeit neu anzeigen müssen

 

Mit dem neuen (Teil-)Lockdown wird für viele Betriebe, die von Schließungen betroffen sind, wieder Kurzarbeit notwendig werden.

Die Unternehmen können für diese Zeit Kurzarbeitergeld beantragen – aber nur, wenn die Kurzarbeit vorher bei der Agentur für Arbeit angezeigt und bewilligt wurde. Betriebe, die jetzt erneut betroffen sind, sollten daher sicherstellen, dass ihre Anzeige noch gültig ist. Sie können sonst keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld geltend machen.

Ob Kurzarbeit erneut angezeigt werden muss oder ob die im Frühjahr gemachte Anzeige für die kommenden Monate gilt, hängt von der angezeigten Dauer sowie der Dauer einer etwaigen Unterbrechung ab. Unternehmen sollten daher prüfen:

  • Für wie viele Monate wurde Kurzarbeit angezeigt und bewilligt? Ist die Bezugsdauer noch gültig, ist keine Anzeige nötig.
  • Wurde die Kurzarbeit unterbrochen? Ab einer Unterbrechung von drei Monaten muss Kurzarbeit erneut angezeigt werden. Dazu kann die vorhandene KUG-Nummer genutzt werden.

Arbeitgeber haben mehrere Möglichkeiten, ihre Anzeige und die Erstattungsanträge für das Kurzarbeitergeld an die Agentur für Arbeit zu senden: zum Beispiel über die Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit und das Hochladen aller Dokumente als PDF oder Bilddatei. Die App gibt es im Google Play Store oder im App-Store.

Die Dokumente können auch direkt online versandt werden unter https://www.arbeitsagentur.de/kurzarbeitergeld-dokumente-hochladen

Wurde die angezeigte Kurzarbeit genehmigt, haben die Unternehmen maximal drei Monate Zeit, die realisierte Kurzarbeit bei der Agentur für Arbeit abzurechnen.

Für jeden Abrechnungsmonat gilt weiterhin die sogenannte 10 Prozent-Regelung: Mindestens zehn Prozent der Mitarbeiter/innen müssen mehr als zehn Prozent Entgeltausfall gehabt haben. Sollte sich die Auftragslage verbessern und diese Quote in einem Monat nicht erfüllt sein, ist keine Erstattung des Kurzarbeitergeldes möglich.

Weitere Fragen können Arbeitgeber telefonisch mit ihren Ansprechpartnern/-innen im Arbeitgeber-Service unter der kostenlosen Hotline 0800 4 5555 20 klären.

 

Quelle: Presseinfo Nr. 69 der Agentur für Arbeit Kassel – https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/kassel/2020-069

Neues Förderprogramm: Verbundausbildung in kleinen und mittleren Unternehmen

Die hessische Landesregierung hat ein neues Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aufgelegt. Ziel des Programmes ist es, dem unter der Corona-Pandemie leidenden Ausbildungsmarkt neuen Schwung zu verleihen und innerhalb der Unternehmen zusätzliche Ausbildungsstellen zu schaffen. Diese Stellen sollen jungen Menschen, welche sich bis Ende September diesen oder nächsten Jahres erfolglos um eine Ausbildung beworben haben, eine neue Perspektive bieten und einen zeitnahen Ausbildungseinstieg ermöglichen.

Für teilnehmende Unternehmen bietet sich der Vorteil, dass diese im ersten Jahr wirtschaftlich von den Kosten der Ausbildung  entlastet werden. Zusätzlich tragen Ausbildungsbetriebe nicht mehr die alleinige Verantwortung für die Ausbildungspraxis, da beispielsweise Ausbildungsabschnitte, die im eigenen Betrieb nur schwer zu realisieren sind, gezielt an Verbundpartner übertragen werden können.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Ausbildungsbetriebe unter 250 Beschäftigte als Stammbetriebe, außer Landes- und Bundesbehörden
  • Bildungseinrichtungen, überbetriebliche Ausbildungsstätten, Wirtschaftsverbände und ausbildungsberechtigte Unternehmen als Verbundpartner von KMU-Stammbetrieben

Was wird gefördert?

  • Ausbildungsverhältnisse mit Auszubildenden, welche bis zum 01.10.2020 (Ausbildungsjahr 2020) bzw. 01.10.2021 (Ausbildungsjahr 2021) noch keinen Ausbildungsvertrag  abschließen konnten,
  • in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit unter 250 Beschäftigten,
  • welche in Kooperation mit Partnern in den Ausbildungsjahren 2020 oder 2021 als Verbundausbildungen begonnen werden.

Die Ausbildungsverbünde müssen aus mindestens zwei Partnern bestehen. Das Unternehmen, welches als Stammausbildungsbetrieb agiert (unter 250 Beschäftigte), wählt einen oder mehrere freiwillige Partner (z.B. andere Ausbildungsbetriebe, Bildungsträger oder sonstige Ausbildungsdienstleister) aus und plant ein vollwertiges erstes Ausbildungsjahr, welches anschließend von der zuständigen Stelle (Kammer) genehmigt werden muss. Mindestens ein Drittel der Ausbildungszeit des ersten Jahres muss extern bei Partnern umgesetzt werden.

Woraus besteht die Förderung?

Die Förderung besteht aus

  • einer 100-prozentigen Erstattung der Ausbildungsvergütungen (ohne Sozialversicherungsanteile der Arbeitgeber) für das gesamte erste Jahr der Ausbildung
  • einer Förderung der Mehrausgaben von Verbundausbildungen durch einen Festbetrag von 68 € pro externem Ausbildungstag (34 € bei externen vollen Ausbildungstagen mit elearning)

 

 

Das Förderprogramm startet zum 01.10.2020, die Förderungen können elektronisch beim Regierungspräsidium Kassel beantragt werden.