Seit 1. Februar 2021 kann „Hessen-Mikroliquidität wieder beantragt werden.

Seit dem 1. Februar 2021 können hessische Kleinunternehmen und Soloselbstständige wieder das Förderprogramm „Hessen-Mikroliquidität“ beantragen. Das Hessische Wirtschaftsministerium hat gemeinsam mit dem Hessischen Finanzministerium und der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) die Verlängerung des Hilfsprogramms bis zum 30. Juni 2021 beschlossen. Hierzu werden vom Land Hessen 150 Mio. € zusätzlich bereitgestellt.

Das Darlehen kann von hessischen Soloselbstständigen und Kleinunternehmen bis maximal 50 Vollzeit-Beschäftigten, die aufgrund der Corona-Pandemie in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, im Direktverfahren beantragt werden. Dabei handelt es sich um einen Überbrückungskredit von 3.000 € bis höchstens 35.000 € zur kurzfristigen Abdeckung von Liquiditätsbedarfen. Mit Hessen-Mikroliquidität kann ausschließlich der Liquiditätsbedarf für maximal 6 Monate innerhalb des Zeitraums vom 13. März 2020 bis 30. Juni 2021 finanziert werden. Die Antragstellenden müssen weder Sicherheiten stellen, noch werden ihnen Gebühren oder weitere Kosten berechnet. Die Darlehenslaufzeit beträgt sieben Jahre bei zwei tilgungsfreien Anlaufjahren.  Der Zinssatz beträgt 0,75 % p.a. Die Auszahlung erfolgt zu 100 %. Es ist nur ein Antrag (ausschließlich online) pro antragstellender Person möglich.

Bei der Antragstellung beraten und begleiten die hessischen Kooperationspartner der WIBank, wie z. B. die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Werra-Meißner-Kreis mbH (WFG), Tel. 05651 7449-0, info@werra-meissner.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter: https://www.wibank.de/wibank/hessen-mikroliquiditaet/