
Antragstellung für Corona-Soforthilfe ab Montag möglich
Gegenstand der Förderung ist ein einmaliger nicht-rückzahlbarer Zuschuss, der ausschließlich für Antragsteller gewährt wird, die unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie in einen existenzgefährdenden Liquiditätsengpass geraten ist und diesen Liquiditätsengpass nicht mit Hilfe sonstiger Eigen-oder Fremdmittel ausgleichen kann. Die Zuschüsse werden zur Überwindung des existenzbedrohlichen Liquiditätsengpasses gewährt, die durch die Corona-Virus-Pandemie vom Frühjahr 2020 entstanden sind. Liquiditätsengpässe, die vor dem 11. März 2020 entstanden sind, sind nicht förderfähig.
Entsprechende Anträge für die Soforthilfe können ab Montag, den 30. März ausschließlich online beim Regierungspräsidium Kassel gestellt werden.