Neustarthilfe kann ab sofort beantragt werden
Mit der Neustarthilfe werden Soloselbständige unterstützt, deren wirtschaftliche Tätigkeit im Förderzeitraum 1. Januar bis 30. Juni 2021 corona-bedingt eingeschränkt ist. Soloselbständige, welche die Fixkostenerstattung im Rahmen der Überbrückungshilfe III nicht in Anspruch nehmen, können einmalig 50 % des im Vergleichszeitraum erwirtschafteten Referenzumsatzes (max. 7.500 €) erhalten.