Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und zur Anpassung von Verordnungenzur Bekämpfung des Corona-Virus
23. März 2020:
Die Landesregierung hat am Sonntag Änderung der Vierten Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus bekannt gegeben. Schließen müssen ab sofot: Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Frisöre, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe; medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.