Kleinbeihilfe als Corona-Soforthilfe für Gastronomiebetriebe

Das Programm zielt ab auf die Anschaffung von materiellen Wirtschaftsgütern (beispielsweise Kühlschränke, Spülmaschinen etc.), da davon ausgegangen wird, dass im Zuge der gegenwärtigen Krise die Liquidität der Unternehmen abgenommen hat und Eigenmittel für die Anschaffung oben genannter Güter anderweitig aufgebraucht werden mussten. Die Förderung besteht aus einem Festbetrag von 1.500 € ab einem Investitionsvolumen von 2.000 € netto.

Wer wird gefördert:
Es werden Betriebe in Hessen gefördert, die sowohl Speisen als auch Getränke verabreichen (Gaststätten nach § 1 HGastG). Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro, die einen Gaststättenbetrieb führen.

Zuwendungen werden nur für Gaststättenbetriebe gewährt, die über einen eigenen Gastraum verfügen. Auch saisonale Betriebe sind antragsberechtigt.

WICHTIG:
Die Antragstellung öffnet am 1. April 2021 um 09.00 Uhr und läuft bis einschließlich 9. April 2021. Der vollständig ausgefüllte Antrag muss fristgerecht an die Mailadresse der WIBank gesendet werden (gastrohilfe2021@wibank.de). Sollten mehr Anträge eingehen als Mittel zur Verfügung stehen, entscheidet das Los.

Weitere Informationen:

WIBank