Wer die Heilkunde, ohne Ärztin oder Arzt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der
Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz. Ausübung der Heilkunde ist jede berufs-
oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder
Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie
im Dienst von anderen ausgeübt wird. Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde
wird auf Antrag erteilt. Über den Antrag entscheidet der Fachbereich Recht,
Aufsicht und Ordnung, Gefahrenabwehr beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises im Benehmen
mit dem Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen.
Der Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen des Werra-Meißner-Kreises führt zu den landeseinheitlich vorgegebenen Terminen Heilpraktikerüberprüfungen sowie Heilpraktikerüberprüfungen - eingeschränkt auf den Bereich der Psychotherapie - für Antragsteller mit Wohnsitz im Werra-Meißner-Kreis durch.
Die Überprüfungen finden zweimal jährlich, und zwar in der Regel am 3. Mittwoch im März und am 2. Mittwoch im Oktober, statt.
Die Überprüfung hat sich darauf zu erstrecken, ob die antragstellende Person so viele heilkundliche Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, dass die Ausübung der Heilkunde durch sie nicht zu einer Gefahr für die Volksgesundheit wird.
Der "Antrag auf Erteilung der Erlaubnis gemäß § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde (Heilpraktikergesetz)" ist beim Amt für Aufsicht und Ordnung beim Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises zu stellen. Dem Antrag sind diverse Unterlagen beizufügen, die dort im Detail zu erfragen sind.
Der Fachbereich Recht, Aufsicht und Ordnung, Gefahrenabwehr übersendet dem Gesundheitsamt den Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen mit der Bitte um Durchführung der Heilpraktikerüberprüfung. Spätestens 6 Wochen vor dem Überprüfungstermin sollten alle Unterlagen dem
Fachbereich Gesundheit, Verbraucherschutz und Veterinärwesen vorliegen.
Ansprechpartner |
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Tel.: (05651) 95 92 – 11 |
| Öffnungszeiten: | Montag bis Freitag
9.30 Uhr – 12.00 Uhr Donnerstag 14.00 Uhr – 17.00 Uhr |
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