| Ich möchte | Ich benötige |
| mein Fahrzeug ins Ausland verbringen | ein Ausfuhrkennzeichen; Kfz-Brief und Kfz-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, besondere Versicherungsbestätigung für Ausfuhr-Kennzeichen, gültige HU/AU ggf. Gutachten TÜV oder Dekra, Fahrzeug muss vorgeführt werden * |
| einen neuen Kfz-Brief, Kfz-Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II, oder ein neues Kennzeichen, weil meine Papiere/ mein Kennzeichen in Verlust geraten sind | eidesstattliche Versicherung, noch vorhandene Unterlagen * |
| einen neuen Kfz-Brief, Kfz–Schein oder Zulassungsbescheinigung Teil I und II, oder ein neues Kennzeichen, weil meine Papiere/ mein Kennzeichen gestohlen wurden | Bescheinigung der Polizei, noch vorhandene Unterlagen * |
| mein 30 Jahre altes Fahrzeug, als Oldtimer zulassen | ein H-Kennzeichen; ein Gutachten gemäß §
21 c StVZO von TÜV oder Dekra; Kfz-Brief und Kfz–Schein (oder
Abmeldebescheinigung), Versicherungsbestätigung, ggf. vorhandenes Kennzeichen
ein Rotes Kennzeichen zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer; ein Gutachten gemäß § 21 c StVZO von TÜV oder Dekra, Kfz-Brief und -schein, Führungszeugnis, Auskunft aus dem Verkehrszentralregister, Versicherungsbestätigung für Rote Kennzeichen, Identitätsnachweis(e) für das/die Fahrzeug/e, Begründung * |
| Wie weise ich mich aus |
Gewerbeanmeldung Personalausweis des Verantwortlichen Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung Elternteile und deren Ausweise nötig |
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* ich kann nicht selbst kommen, ich werde für Dritte tätig (auch Familienangehörige) |
bitte Vollmacht und
Einzugsermächtigung ausstellen und Ausweis(e) mitgeben |
| Beachten Sie bitte, dass die Gebühren in
der Zulassungsstelle in Witzenhausen nur in bar entrichtet werden
können. In der Zulassungsstelle in Eschwege ist auch eine Zahlung mit EC-Karte möglich. |
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