| Ich möchte | Ich benötige |
| mein Fahrzeug außer Betrieb setzen |
Kfz-Brief und -Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Kennzeichen
*
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| mein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder anmelden |
Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und II,
Versicherungsbestätigung, Kennzeichen (falls diese für das Fahrzeug
bei Außerbetriebsetzung reserviert wurden)
Einzugsermächtigung * |
| meine neue Adresse/Namen innerhalb des Kreises eintragen | Kfz-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil II, geänderter Ausweis * |
| ein Kurzzeit-kennzeichen zur Probe- oder Überführungsfahrt | Versicherungsbestätigung (für Kurzzeitkennzeichen) * |
| ich habe mein Fahrzeug technisch verändert | Kfz-Brief und -Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Gutachten von TÜV oder Dekra * |
| mein Fahrzeug nur für einen Zeitraum von 2 bis 10 Monaten im Jahr zulassen | ein Saisonkennzeichen und die Unterlagen wie bei einem Neu- oder Gebrauchtfahrzeug; in der Versicherungsbestätigung muss der Saisonzeitraum vermerkt sein * |
| ein Fahrzeug aus dem Ausland einführen | ausländische Papiere oder
EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung Zoll
(bei Fahrzeugen aus Nicht-EG-Land), Umsatzsteuererklärung (bei
Fahrzeugen aus EG), Deckungskarte; AU- und HU-Bescheinigung, ggf.
Gutachten TÜV oder Dekra, Versicherungsbestätigung
Einzugsermächtigung * |
| Wie weise ich mich aus |
Gewerbeanmeldung Personalausweis des Verantwortlichen Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung Elternteile und deren Ausweise nötig |
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* ich kann nicht selbst kommen, ich werde für Dritte tätig (auch Familienangehörige) |
bitte Vollmacht und
Einzugsermächtigung ausstellen und Ausweis(e) mitgeben |
| Beachten Sie bitte, dass die Gebühren in
der Zulassungsstelle in Witzenhausen nur in bar entrichtet werden
können. In der Zulassungsstelle in Eschwege ist auch eine Zahlung mit EC-Karte möglich. |
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| weitere Infos | 1 |
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