Ich möchte Ich benötige
mein Fahrzeug außer Betrieb setzen Kfz-Brief und -Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Kennzeichen
*


Bei Reservierung des Kennzeichens für das Fahrzeug

mein außer Betrieb gesetztes Fahrzeug wieder anmelden Kfz-Brief, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Versicherungsbestätigung, Kennzeichen (falls diese für das Fahrzeug bei Außerbetriebsetzung reserviert wurden)
Einzugsermächtigung *
meine neue Adresse/Namen innerhalb des Kreises eintragen Kfz-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil II, geänderter Ausweis *
ein Kurzzeit-kennzeichen zur Probe- oder Überführungsfahrt Versicherungsbestätigung (für Kurzzeitkennzeichen) *
ich habe mein Fahrzeug technisch verändert Kfz-Brief und -Schein,  Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Gutachten von TÜV oder Dekra *
mein Fahrzeug nur für einen Zeitraum von 2 bis 10 Monaten im Jahr zulassen ein Saisonkennzeichen und die Unterlagen wie bei einem Neu- oder Gebrauchtfahrzeug; in der Versicherungsbestätigung muss der Saisonzeitraum vermerkt sein *
ein Fahrzeug aus dem Ausland einführen ausländische Papiere oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung, Unbedenklichkeitsbescheinigung Zoll (bei Fahrzeugen aus Nicht-EG-Land), Umsatzsteuererklärung (bei Fahrzeugen aus EG), Deckungskarte; AU- und HU-Bescheinigung, ggf. Gutachten TÜV oder Dekra, Versicherungsbestätigung
Einzugsermächtigung *
Wie weise ich mich aus
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • bei eingetragenen Firmen Handelsregisterauszug oder
        Gewerbeanmeldung
  • Bei Einzelunternehmen oder BGB-Gesellschaften     
        Personalausweis des Verantwortlichen
  • Bei ausländischen Mitbürgern Reisepass mit gültiger
        Aufenthaltsgenehmigung und Meldebestätigung
  • Bei Minderjährigen ist die schriftliche Einwilligung beider
        Elternteile und deren Ausweise nötig
  • * ich kann nicht selbst kommen,
    ich werde für Dritte tätig (auch Familienangehörige)
    bitte Vollmacht und Einzugsermächtigung ausstellen und Ausweis(e) mitgeben
    Beachten Sie bitte, dass die Gebühren in der Zulassungsstelle in Witzenhausen nur in bar entrichtet werden können.
    In der Zulassungsstelle in Eschwege ist auch eine Zahlung mit EC-Karte möglich.
      weitere Infos 1

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