Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Einzugsermächtigung
Sehr geehrte Fahrzeughalterin, sehr geehrter Fahrzeughalter,
in Hessen ist ab dem 01.01.2004 für die Zulassung eines Fahrzeuges eine Ermächtigung zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer von einem Konto des Fahrzeughalters erforderlich.
Ihr Fahrzeug wird daher von der Zulassungsbehörde nur dann zugelassen, wenn Sie die nachfolgende Einzugsermächtigung vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt und unterschrieben haben.
Hierdurch ergeben sich für Sie unter anderem folgende Vorteile:
- Sie brauchen keinen Überweisungsträger auszufüllen
- Sie sparen sich den Weg zum Geldinstitut
- Sie können die rechtzeitige Zahlung der Kfz-Steuer nicht vergessen
- Sie haben Mahnungen und Säumniszuschläge nicht zu befürchten
Beachten Sie bitte folgende Hinweise:
- Bitte füllen Sie die Einzugsermächtigung sorgfältig aus, unterschreiben sie persönlich und legen sie bei der Zulassung vor.
- Ihr Konto muss die erforderliche Deckung aufweisen, weil sonst für das kontoführende Geldinstitut keine Verpflichtung zur Einlösung besteht.
- Wenn Sie Ihr Fahrzeug abmelden, erlischt automatisch die erteilte Einzugsermächtigung. Bei Anmeldung eines anderen Fahrzeuges muss diese erneut erteilt werden, ebenso bei Änderung der Bankverbindung.
- Die Daten zur Bankverbindung werden im automatisierten Verfahren gespeichert und verarbeitet. Eine Weitergabe an Stellen außerhalb der Steuerverwaltung erfolgt nur an Geldinstitute im Rahmen des Lastschrifteinzugsverfahrens und bei etwaigen Erstattungen.
Formular für die Erteilung der Einzugsermächtigung (pdf)