Willkommen bei Ihrer Führerscheinstelle in: |
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Eschwege |
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| Öffnungszeiten: | Montag bis Donnerstag: 8.30 – 12.00 Uhr Freitag: 8.00 – 12.00 Uhr Montag: 14.00 – 16.00 Uhr Donnerstag: 14.00 – 17.00 Uhr |
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| Ich möchte | Ich benötige | Das kostet |
| Umtausch meines
Führerscheins |
siehe unten | 24,00 € |
| Ersatzführerschein wegen Verlust Ihres Führerscheins | siehe unten | 65,70 € |
| Ersatzführerschein wegen Diebstahl Ihres Führerscheins | siehe unten zusätzlich: eine Anzeigebestätigung der Polizei |
35,00 € |
| Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis | siehe unten zusätzlich: Sehtest und eine Bescheinigung über Sofortmaßnahmen am Unfallort und ärztliches Gutachten, sowie eine Erste-Hilfe-Bescheinigung |
42,60 € bis 43,40 € |
| Begleitetes Fahren mit 17 Jahren ab 02.10.2006 | zusätzlich zu den Unterlagen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis benötigen Sie: | 52,10 €
zuzüglich je Begleitperson 8,40 € bis 13,30 € |
| Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1E oder CE | siehe unten zusätzlich: augenärztliches und ärztliches Gutachten |
42,60 € |
| Ausstellung eines internationalen Führerscheins | siehe unten Besitz eines EU-Kartenführerscheins notwendig |
16,00 € |
| Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug | Informationen über die Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bekommen Sie rechtzeitig vor Ablauf der Sperrfrist automatisch zugeschickt. | 120,00 € bis 257,80 € |
| Fahrgastbeförderung | Für Informationen zur Fahrgastbeförderung wenden Sie sich bitte an den/die zuständige(n) Sachbearbeiter/innen. | 38,00 € bis 65,60 € |
| Umschreibung eines Dienstführerscheins | siehe unten zusätzlich: den Dienstführerschein oder eine Bescheinigung über die Erteilung eines Dienstführerscheins von der Zentralen Militärkraftfahrstelle der Bundeswehr. |
43,40 € |
| Umschreibung eines ausländischen Führerscheins | Für Informationen über die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins wenden Sie sich bitte an den/die zuständige(n) Sachbearbeiter/innen. | 35,00 € bis 43,40 € |
| Unterlagen, die Sie bei jedem Vorgang benötigen: Für die Ausstellung eines neuen Führerscheins benötigen Sie ein Lichtbild nach der Passverordnung. Außerdem ist bei Antragstellung der bisherige Führerschein (sofern nicht gestohlen oder verloren) mitzubringen. Ausweisen können Sie sich mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass mit Meldebestätigung. |
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